Wie erhalte ich ein Visum für Russland?
Ein Visum für die Russische Föderation zu erhalten, ist gerade für erstmals nach Russland Reisende zunächst einmal eine verwirrende Angelegenheit. Wie sieht es mit den Kosten aus? Welche Dokumente benötige ich? Wo liegen die Unterschiede zwischen einem Touristenvisum, einem Geschäftsvisum und einem Studentenvisum? Was hat es mit der benötigten Einladung auf sich? Muss ich zwangsläufig selbst bei der Botschaft, beziehungsweise bei einem Konsulat vorstellig werden? Oder gibt es auch Alternativen?
In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Informationen zur problemlosen Einreise nach Russland. Welche Möglichkeiten Ihnen zur Beantragung zur Verfügung stehen, welche Optionen am ehesten Zeit und Aufwand sparen, wo es rechtliche Fallstricke sowie Kostenfallen zu beachten gibt und natürlich auch welche Möglichkeit ihr Portemonnaie schont.
Dabei konzentrieren wir uns auf deutsche Staatsbürger und Menschen mit dauerhaftem Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik, für die wie für alle Staatsbürger der Schengen-Staaten generell eine Visumspflicht besteht. Darüber hinaus benötigen Staatsbürger von insgesamt 50 Ländern momentan kein Visum zur Einreise nach Russland – dazu zählen neben Bosnien-Herzegowina, Serbien, der Ukraine, sowie einigen weiteren GUS-Staaten, vor allem lateinamerikanische Staaten, darunter alle Länder Südamerikas und Südafrika.
Russland-Reisen für Deutsche
Obwohl Moskau von Berlin aus näher ist, als beispielsweise Mallorca, bleibt Russland unter deutschen Touristen immer noch ein Geheimtipp, der jedoch Jahr für Jahr immer beliebter wird. Mehr als eine halbe Million Deutsche reisten im vergangenen Jahr laut russischen Statistik-Behörden in das flächenmäßig größte Land der Erde – ob nun in die pittoreske Zarenstadt Sankt Petersburg, die faszinierende russische Mega-Metropole Moskau, in die Weiten Sibiriens, an die schöne Schwarzmeerküste um die Olympiastadt Sochi herum, oder in Europas höchste Gebirge, den Kaukasus – Reisen nach Russland, ob individuell oder pauschal werden immer beliebter.
Eine große Hürde, die immer noch viele Touristen abschreckt, ist die Tatsache, dass man für die Einreise in die Russische Föderation zwangsläufig ein Visum benötigt – die einzige Ausnahme besteht bei Landgängen von internationalen Kreuzfahrtschiffen dazu mehr in Abschnitt 2.7, wo die Einreise ohne Visum genauer beschrieben wird.
Das Visum kann, anders als beispielsweise in Ägypten oder Weißrussland, nicht bei der Ankunft am Flughafen erworben werden. Man muss sich also als Russland-Reisender, ob nun als Tourist, Geschäftsmann oder Student, vorher um das nötige Visum und die dafür zu beachtenden Einreisebestimmungen kümmern.
Insgesamt ist die Beantragung eines Russland-Visums sicherlich alles andere, als kinderleicht. Es gibt auf dem Weg zur Einreisegenehmigung zahlreiche Fallstricke und die Beantragung nimmt Zeit und finanzielle Mittel in Anspruch. Doch die Gastfreundlichkeit der russischen Bevölkerung, die einmalige Weite des Landes und die besondere Kultur machen lassen die Mühen gleich viel lohnenswerter erscheinen.
Mini FAQ
Brauche ich für meine Russland-Reise auf jeden Fall ein Visum?
Deutsche Staatsbürger, genauso wie alle anderen EU-Bürger und Schweizer, benötigen für eine Reise nach Russland, auch für ausschließlich für touristische Zwecke, zwingend ein Visum. Bis auf eine einzige Ausnahme, die aktuell gültig ist. Als Teil einer Reisegruppe von einem Kreuzschiff, können Ausländer 72 Stunden lang in der russischen Zarenstadt Sankt Petersburg verweilen, ohne dafür ein Visum zu benötigen.
Für alle weiteren Reisen ins Riesenreich benötigen Touristen ein Visum. Es sei denn man ist Staatsbürger von einem der Länder – allen voran von Israel, einiger ehemaliger Teilrepubliken der Sowjetunion wie Weißrussland, Kasachstan und Armenien, oder von Südafrika – die visafrei nach Russland reisen könnnen.
Die gesamte Liste der 46 Staatsbürgerschaften, mit denen man visafrei nach Russland reisen darf (Stand Dezember 2019):
- Argentinien
- Armenien
- Bolivien
- Bosnien-Herzegowina
- Botswana
- Brunei
- Chile
- Costa Rica
- Dominikanische Republik
- Fidschi
- Grenada
- Guatemala
- Guyana
- Honduras
- Israel
- Jamaika
- Kasachstan
- Kirgistan
- Kolumbien
- Kuba
- Laos
- Malediven
- Mazedonien
- Moldawien
- Mongolei
- Montenegro
- Nicaragua
- Panama
- Paraguay
- Peru
- Samoa
- Serbien
- Südafrika
- Südkorea
- Surinam
- Tadschikistan
- Thailand
- Ukraine
- Usbekistan
- Vanatu
- Venezuela
- Vereinigte Arabische Emirate
- Weißrussland
Welche Art von Visum benötige ich?
Als Tourist benötig man in jedem Fall ein Touristenvisum – ein Geschäftsvisum, ein Transitvisum, oder ein Humanitärvisum, beispielsweise bei einem kulturellen Austausch, sind für besondere Zwecke reserviert. Mehr hierzu unter https://durchrussland.de/russland-visum/#Art_des_Visums
Welche Optionen habe ich ein Visum zu besorgen?
Grundsätzlich stehen einem mehrere Optionen zur Verfügung, um sich ein Visum zu besorgen. Der klassische Weg über die Botschaft bzw. ein russisches Konsulat ist der kostengünstigste, aber auch beschwerlichste. Die mit den russischen Behörden kooperierenden Visa-Zentren sind die zweite Option und sicherlich ein Kompromiss zwischen einem klassischen Behördengang und einer Full-Service-Agentur. Letztere nehmen einen gegen einen gewissen Aufpreis die meiste Arbeit ab – alles weitere hierzu finden sie unter https://durchrussland.de/russland-visum/#Wie_und_wo_beantrage_ich_mein_Visum
Welche Dokumente brauche ich, um mein Visum zu beantragen?
Ein gültiges Flugticket wird zunächst nicht benötigt, um ein Visum zu beantragen. Jedoch braucht man als Antragsteller mindestens einen gültigen Pass, ein den Anforderungen entsprechendes Passbild, sowie den ausgefüllten Originalantrag der online zu finden ist (https://visa.kdmid.ru/). Dabei muss auch die geplante Reiseroute mit allen Zwischenstopps angegeben werden. Alles weitere hierzu https://durchrussland.de/russland-visum/#Benoetigte_Unterlagen_zur_Beantragung_eines_Visums
Brauche ich auf jeden Fall eine Einladung, um ein Visum für Russland zu erhalten?
Ja, ohne eine Einladung kann man, abgesehen vom Kurz-Aufenthalt in Sankt Petersburg per Kreuzfahrtschiff, kein Visum erhalten und somit nicht nach Russland einreisen. Jedoch stellen einige Visums-Agenturen die Einladung gegen einen Aufpreis direkt aus, so dass man sich diesen Schritt spart. Alles weitere zur Einladung https://durchrussland.de/russland-visum/#Einladung_beziehungsweise_ein_foermliches_Ersuchen
Was ist die beste Art und Weise an ein Russland-Visum zu gelangen?
Diese Frage lässt sich so einfach nicht beantworten. Die günstigste, aber dafür auch beschwerlichste Methode ist, selbst den Weg zum Konsulat oder der Botschaft zu wählen. Dafür muss man aber mehr Zeit einplanen, einen Termin im Zweifel schon Wochen vorher machen und sich besser vorbereiten, um wirklich alle Dokumente beieinander zu haben.
Der teuerste, aber dafür einfachste Weg, ist der über eine Agentur. Hierbei wird einem die meiste Arbeit abgenommen, vor allem der Behördengang selbst und meist stellt die Agentur selbst auch die Einladung aus. Wenn einem dieser Luxus etwa 50-100 € mehr Wert ist, sollte man eine Agentur vorziehen.
Eine Art Hybrid-Weg sind die privat betriebenen, aber mit den russischen Behörden kooperierenden Visa-Zentren. Diese verlangen eine vergleichsweise moderate Gebühr, nehmen einem aber beispielsweise nicht die Beschaffung der benötigten Einladung ab. Schlussendlich muss man selbst abwägen – günstig oder komfortabel und das können wir nicht machen.
Benötigte Unterlagen zur Beantragung eines Visums
Unabhängig davon, auf welchem Weg man sich sein Visum für die Einreise nach Russland besorgt und für welche Art von Visa man sich schlussendlich entscheidet, braucht man zwangsläufig eine Reihe von Unterlagen, die vollständig bei der Beantragung eines Visums bei allen Gattungen vorgelegt werden müssen.
Reisepass
Ohne einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate über das gewünschte Ausreisedatum hinaus gültig ist, kann man kein Visum für Russland beantragen und dementsprechend nicht nach Russland einreisen, egal zu welchem Zweck. Weiterhin muss der Pass noch mindestens zwei komplett freie Seiten für das Visum, sowie die Ein- und Ausreisestempel, aufweisen.
Eine Einreise mit einem Personalausweis ist in keinem Fall möglich. Vorläufige Reisepässe können zur Visumsbeantragung und Einreise genutzt werden, aber nur sofern die Gültigkeit das erforderliche Mindeskriterium erfüllt.
Das deutsche Auswärtige Amt spricht in seinen Reisehinweisen zu Russland zudem von der Möglichkeit in Ausnahmefällen mit einem Reisepass, der einer Geltungsdauer aufweist, die kürzer als die eigentlich erforderlichen sechs Monate ist. Diese muss aber mindestens drei Monate betragen. Jedoch sollte man sich nicht auf diese für Notfälle bestehende Kulanzregelung der russischen Behörden verlassen, zumal sie auch von offizieller russischer Seite nirgends bestätigt wird und man so vom Wohlwollen des bearbeitenden Beamten abhängig ist.
Einen ausgefüllten elektronischen Antrag auf Erteilung des Russland-Visums
Auf einer Sonderseite des russischen Außenministeriums lässt sich dieser – sofern man über einen Internet-Browser wie den Explorer Version 7.0 und höher oder den Mozilla Firefox Version 3.6 und neuer – ausfüllen. Das generierte PDF-Dokument musst ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben und den anderen Dokumenten beigefügt werden. Zu beachten gilt, dass dieses Dokument nur in russischer und englischer Sprache verfügbar ist.
Die Angaben müssen allesamt korrekt sein, Fehler und Falschangaben führen zu Komplikationen sowie eventuell gar zu einer Ablehnung des Antrags. Im Verlauf des Antragsprozesses werden dabei auch persönliche Daten, wie der Arbeitgeber, die genaue Job-Bezeichnung, vorherige Aufenthalte in der Russischen Föderation, sowie ihr genauer Reiseverlauf und ihre Unterkünfte abgefragt.
Passbild
Auf den ausgedruckten Antrag muss ein Passbild im Format 3,5 Mal 4,5 cm geklebt werden. Es muss sich dabei nicht zwangsläufig um ein biometrisches Foto handeln, jedoch darf keine Kopfbedeckung bzw. Sonnenbrille getragen werden und der Blick muss in Richtung Kamera gehen (keine Fotos im Profil!).
Krankenversicherung
Für Staatsbürger der Staaten des Schengener Abkommens, sowie für Irland und Israel gilt bei der Einreise nach Russland eine ausdrückliche und ausnahmslose Krankenversicherungspflicht. Dabei muss die für diesen Zweck erworbene oder bereits bestehende Auslandskrankenversicherung gewissen Kriterien entsprechen.
Das Versicherungsunternehmen muss einen Rückversicherungsvertrag mit einer russischen Krankenversicherung abgeschlossen haben. Bei der Visums-Beantragung muss eine schriftliche Kopie einer Police vorliegen, die laut der Webseite der russischen Botschaft in Berlin folgende Merkmale aufweisen muss:
- Datum des Versicherungsabschlusses
- Nummer der Versicherungspolice
- Name und Vorname des Versicherten
- Angaben zum Versicherungsunternehmen
- Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Russland bei der Ausstellung eines ein- oder zweifachen Visums und für ein Mehrfachvisum die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken
- Übersicht der versicherten medizinischen Leistungen inkl. Krankentransport, einschließlich der Überführung im Falle des Todes. Siehe Muster
- Die Mindestdeckung muss 30 000 EUR betragen
- Territorialer Gültigkeitsraum (weltweit, einschließlich Russland; Europa, einschließlich Russland)
- Unterschrift des Versicherers
Sollte ihre persönliche Auslandskrankenversicherung diese Kriterien nicht erfüllen, bzw. für den Fall, dass sie noch keine solche Versicherung für das Ausland haben, lässt sich bereits zu sehr günstigen Konditionen eine Versicherung erwerben – bereits um die €20 lässt sich eine Police abschließen, die ein ganzes Jahr lang gültig ist. Wenn man einen längeren Aufenthalt, beispielsweise für einen Studienaufenthalt nach Russland reist und dementsprechend seinen Wohnsitz verlegt, muss man mit höheren Kosten rechnen.
Einladung beziehungsweise ein förmliches Ersuchen
Für eine Einreise nach Russland wird im Normalfall eine Einladung bzw. ein förmliches Ersuchen benötigt. Was sich erst einmal kompliziert anhört, lässt sich im Normalfall leicht regeln. Für Touristen kann der Reiseveranstalter bei Pauschalreisen diese Formalität meist erledigen und ein Einladungsschreiben organisieren.
Individualreisende müssen sich im Normalfall über eine ihrer gebuchten Unterkünfte eine Einladung ausstellen lassen und als PDF oder via Fax zukommen lassen. Dies zieht je nach Hotel eine Bearbeitungsgebühr nach sich. Außerdem gibt es Internetanbieter, die gegen Gebühr (ab etwa 1000 Rubel aufwärts) eine Einladung aussprechen. Manche Internetanbieter werben damit, dass sich das in weniger als fünf Minuten erledigen lässt.
Bei Geschäftsvisa ist ein förmliches Ersuchen der russischen Industrie- und Handelskammer oder des Innenministeriums vorzulegen – mehr dazu im Absatz „Art des Visums“.
Negativer HIV-Test (Aufenthalte über 90 Tage)
Auch wenn es erst einmal ungewöhnlich klingt, aber Reisende die beispielsweise für ein Studium, für private Zwecke, oder auch für eine geschäftliche Tätigkeiten länger als 90 Tage in Russland bleiben wollen, müssen in jedem Fall einen negativen HIV-Test vorlegen.
Arbeitserlaubnis (Für Drittstaatler in Deutschland)
Staatsangehörige von Drittstaaten, sowie auch in Deutschland geborene Antragsteller mit beispielsweise einem polnischen oder türkischen Pass, müssen bei der Visumsbeantragung eine in Deutschland gültige Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung vorlegen. Sollte diese nicht vorhanden sein, ist dann die russische Vertretung im jeweiligen Heimatland des Beantragenden zuständig, auch wenn dieser dort nicht wohnhaft sein sollte.
Garantie der Rückkehrwilligkeit
Weiterhin verlangt Russland von Visa-Antragsstellern, dass sie einen Nachweis ihrer Rückkehrwilligkeit erbringen. Genaue Kriterien für diese Garantie bestehen nicht, jedoch nennt die russische Botschaft in Berlin einige Anhaltspunkte: Ein Einkommensnachweis im Original, der Nachweis über bestehendes Wohneigentum, oder die Registrierung einer eigenen Firma (Gewerbeanmeldung) sind demnach ausreichend. Ebenso werden im Allgemeinen Kontoauszüge mit ausreichender Deckung, eine Studienbescheinigung oder ein Rentenbescheid akzeptiert.
Für Geschäftsreisende nach Russland, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis sind, wird darüber hinaus noch eine Bestätigung des Anstellungsverhältnisses durch den Arbeitgeber verlangt, die sowohl das monatliche Gehalt, die Position des Arbeitnehmers im Unternehmen, als auch die Entsendung nach Russland bestätigt. Bei Selbstständigen langt eine Bestätigung der Registrierung des Unternehmens aus.
Art des Visums
Je nach Art und Länge des Russland-Aufenthalt benötigt man ein anderes Visum. Im folgenden Abschnitt erfahrt ihr alles wissenswerte über die sechs verschiedenen Visaformen, sowie ihre Eigenheiten und Besonderkeiten.
Touristenvisum
Ein Touristenvisum wird für alle Aufenthalte zu touristischen Zwecken benötigt. Ob es nur eine kurze Städtereise nach Sankt Petersburg, ein ausgedehnter Trip quer durch das Land, oder gar eine Fahrt mit der legendären transsibirischen Eisenbahn ist – ein Touristenvisum ist Pflicht. Für dieses sind neben den oben erwähnten Erforderlichkeiten in Sachen Pass, ausgefülltem Visums-Antrag und Krankenversicherung ist laut Web-Präsenz der russischen Botschaft in Deutschland für Pauschalreisen eine Bestätigung eines russischen Veranstalters, die im Regelfall über das heimische Reisebüro erhältlich sein sollte, mit folgenden Merkmalen erforderlich:
- Nummer der Reisebestätigung mit der Schreibmaschine oder typographisch lesbar angegeben
- Art des beantragten Visums (1-malig oder 2-malig); Staatsangehörigkeit; Ein- und Ausreisedaten für Russland (max. 30 Tage)
- Name und Vorname des ausländischen Bürgers, an wen die Bestätigung gerichtet ist
- Geburtsdatum und Geschlecht des ausländischen Bürgers;
- Passnummer des ausländischen Bürgers;
- Zweck der Reise (Tourismus, Autotourismus, Tourismus mit bestimmten Zwecken, Jagdtourismus)
- Reiseziel und Aufenthaltsort; Adresse des Reiseveranstalters und seine Ref. Nr. gemäss der Liste der touristischen Organisationen, die Reisen nach Russland veranstalten; zusätzliche Angaben
Diese Bestätigung muss im Original und mit Unterschrift sowie einem offiziellen Stempel des russischen Reise-Veranstalters versehen und dem Antrag beigelegt werden. Sie besteht aus dem Touristic Voucher und dem Confirmation Letter. Bei Individualreisen wird die Darlegung der erforderlichen Route nötig, mit geplanten Aufenthaltsorten und im Zweifel mit Buchungsbestätigungen über Transport und Unterkunft. Das Einladungsschreiben kann man sich zudem, sofern man auf eigene Faust unterwegs ist, auch von einem Hotel organisieren, in dem man überhaupt nicht übernachtet. Man muss momentan (Stand Oktober 2018) mit etwa 1000 Rubel (etwa 13€) und mehr rechnen, um diese Formalität zu erledigen.
Privatvisum
Ein Privatvisum wiederum wird auf Einladung eines russischen Staatsbürgers, der diese förmlich beim russischen Innenministerium einholen kann, erstellt. Sonst gelten die gleichen Voraussetzungen in Sachen Krankenversicherung, Beantragung usw. wie bei den anderen Visagattungen.
Für den Fall einer schweren Erkrankung eines Verwandten ersten Grades, oder in einem Sterbefall eines nahen Verwandten, kann auf Vorlage eines beglaubigten ärztlichen Vermerks, oder einer Sterbeurkunde eine vereinfachte und kostenfreie Sonderregelung im Expressverfahren in Anspruch genommen werden.
Geschäftsvisum
Um ein Geschäftsvisum, auch Businessvisum genannt, für einen Aufenthalt in der Russischen Föderation zu beantragen gilt es neben den üblichen Voraussetzungen in Sachen Krankenversicherung, Pass, Bescheinigung der Rückkehrwilligkeit vor allem die zusätzlich benötigte förmliche Einladung des Außenministeriums, bzw. ein förmliches Ersuchen vorzulegen, das laut russischer Botschaft von folgenden Institutionen erstellt werden kann:
- Einer gastgebenden juristischen Person
- Durch das gastgebende Unternehmen
- Einer gastgebenden Organisation
- Einer zentralstaatlichen oder örtlichen Behörden der Russischen Föderation
- Dem Organisationskomitees von Handels- und Industrieausstellungen
- Einer in Russland stattfinden Konferenz und Symposium
Für Geschäftsreisende gibt es neben den üblichen für 90 oder 180 Tage gültigen Visa zur ein- und zweifachen Einreise noch die Möglichkeit ein Visum zur mehrfachen Einreise über einen Zeitraum von fünf Jahren zu beantragen. Jedoch darf der Antragsteller nach erfolgter Erteilung pro Halbjahr nicht länger als 90 Tage in Russland befindlich sein – also beispielsweise in einem Zeitraum von 180 Tagen davon nur 90 auf russischem Territorium verbringen. Doch gerade für Geschäftsleute mit intensiven Kontakten in die Russische Föderation, die sich nicht Mal für Mal mit dem Antragsprozess beschäftigen wollen, dürfte diese Option besonders attraktiv sein.
Studentenvisum
Ob man nun als Numerus-Clausus-Flüchtling zum Medizinstudium nach Russland, an einer der hervorragend medizinischen Fakultäten des Landes landet. Oder ob man als Austauschstudent an die berühmten Moskauer Lomonossow-Universität geht, die für ihre hervorragenden Ingenieurs-Studiengänge, sowie ihre Ausbildung von Politologen und Historikern, sowie vor allem Physikern bekannt ist – schon sieben Absolventen dieser Universität wurden mit dem Nobelpreis für Physik geehrt – Russland ist ein attraktives akademisches Auslands-Ziel. Deshalb wird in Russland studieren auch bei jungen Deutschen, Österreichern und Schweizern immer beliebter. Die gute Nachricht vorneweg: Studentenvisa sind grundsätzlich umsonst.
Jedoch muss auch hier bei der Beantragung einiges beachtet werden. Neben den Nachweisen für Krankenversicherungen, den Passbildern und dem ausgefüllten Antrag, muss beispielsweise der Reisepass 18 Monate ab dem gewünschten Einreisedatum gültig sein (anders, als die sonst geforderten 6 Monate nach der geplanten Ausreise).
Darüber hinaus muss ein schriftliches Ersuchen durch eine russische Bildungseinrichtung erfolgen, was schlussendlich einer Einladung entspricht, vorgelegt werden. Folgende Institutionen können dieses Ersuchen formell richtig ausstellen:
- Eine russische Gastuniversität, -akademie
- Ein russisches Gastinstitut
- einer russische Gastschule
Im Einzelfall kann auch die Vorlage eines gültigen Studentenausweises, oder eine amtliche Bestätigung der geplanten Kurse vorgelegt werden, das sollte jedoch mit der Gast-Uni bzw. der Botschaft abgesprochen werden. Weiterhin kann, je nach gewünschtem Aufenthalt, ein Visum zur einmaligen Einreise mit einer Gültigkeit von 90 Tagen, zur zweimaligen Einreise mit einer Gültigkeit von ebenso 90 Tagen beantragt werden, oder man entscheidet sich für ein Studienvisa mit einer Gültigkeit von einem Jahr und beliebig vielen Ein- und Ausreisen. Dann wiederum wird die Vorlage eines negativen HIV-Tests zwingend erforderlich. Außerdem muss man bei einem Studienaufenthalt dringend die erforderliche Meldung beim Postamt oder dem Föderalen Migrationsdienst beachten, da bei Nichtbeachtung dieser Regelung empfindliche Strafen drohen.
Humanitäres Visum
Speziell für den kulturellen, sportlichen und schulischen Austausch existiert eine Subkategorie für humanitäre Zwecke. Die Beantragung und die erforderlichen Dokumente gleichen denjenigen der anderer Kategorien, jedoch erfolgt anstatt einer Einladung ein förmliches Ersuchen durch eine gastgebenden Behörde, Institution oder Organisation.
Transitvisum
Sollte Russland nicht die endgültige Destination einer Reise sein, sondern nur genau auf dem Weg liegen, kann man für einen begrenzten Zeitraum ein Transitvisum zur Durchreise über russisches Gebiet beantragen. Neben dem ausgefüllten Visumsantrag (siehe oben), einem ausreichend lange gültigen Pass, einem Passbild und der Krankenversicherung fordert das russische Konsulat für ein solches Papier noch eine eigenhändig unterzeichnete Transiterklärung.
Dazu sind Nachweise über den geplanten Reiseweg vorzulegen, das können beispielsweise Bahn- oder Flugtickets sein. Sollte für das eventuelle Ziel-Land noch ein weiteres Visum benötigt werden, beispielsweise für eine Weiterreise nach China oder Aserbaidschan, die jeweils für deutsche Staatsbürger visapflichtig sind, muss dies den russischen Behörden gleichfalls vorgelegt werden.
Ebenso sollte man je nach genauer Reiseplanung in Erwägung ziehen, ein Transitvisum zur zweifachen Einreise zu beantragen, für den Fall, dass man beispielsweise zwei Mal durch russisches Territorium fahren muss, oder über die Exklave Kaliningrad (ehemals Königsberg) und dann wieder über Schengen-Gebiet ins restliche Russland reist. Dieses ist dann aber mit höheren Konsulargebühren verbunden.
Insgesamt ist ein Transitvisum jeweils nur für 72 Stunden gültig, es sei denn man befindet sich länger im gleichen Transportmittel, beispielsweise auf einer mehrtägigen Zugfahrt. Allerdings kann es dann sein, dass die russischen Behörden die Beantragung eines regulären Visums verlangen, da der eingeschlagene Reiseweg nicht unbedingt der kürzeste ist.
Wenn man auf einer Flugreise über einen russischen Airport umsteigend in ein Drittland fliegt, ist im Regelfall kein Transitvisum nötig. Es sei denn der Flughafen hat keinen gesonderten Transitbereich, oder man befindet sich länger als 24 Stunden auf dem Staatsgebiet der Russischen Föderation.
Ausnahmefall organisierte Landgang von einem internationalen Kreuzfahrtschiff
Für Einreisen nach Russland gibt es nur einen Weg die Visumspflicht zu umgehen. Wenn Touristen als Teil eines organisierten Landgangs von einem internationalen Kreuzfahrtschiff in eine Reihe von russischen Hafenstädten – genauer gesagt Sankt Petersburg, Kaliningrad, Anadyr, Wladiwostok, Sotschi, Wyborg, Korsakow oder Noworossijsk – einreisen, dann entfällt für bis zu einer Dauer von 72 Stunden die Visumspflicht.
Jedoch muss man unter diesen Umständen bei der Reisegruppe bleiben und darf demnach nicht auf eigene Erkundungstouren gehen. Selbst bei einer Kreuzfahrt sollte man also in Erwägung ziehen, ob ein Touristenvisum nicht die bessere Lösung darstellt.
Sonderregelung Gebiet Kaliningrad (ausgesetzt)
Auf dem Gebiet Kaliningrad, dem ehemaligen Ostpreussen rund um die Stadt Königsberg, galt bis zum 1. Januar 2017 eine Sonderregelung für Besuche unter 72 Stunden, bei denen von russischer Seite kein Visum verlangt wurde. Diese wird auch noch fälschlicherweise auf einige Webseiten beworben. Nach einem diplomatischen Konflikt mit Polen wurde diese Regelung und auch die reziproke Erleichterung für russische Bürger aus Kalinigrad, die nach Polen oder Litauen reisen wollen, bedauernswerterweise wieder abgeschafft, so dass seitdem auch für die Exklave Kaliningrad ein Visum nötig ist. Lediglich russische Staatsbürger brauchen im Transitverkehr zwischen dem Rest von Russland und Litauen durch eine Transitregelung kein Visum.
Konsulargebühren und Bearbeitungsdauer
Die Preisstaffelung: 35, 60 oder 70€?
Die zu entrichtenden Konsulargebühren sind abhängig von der Art des Visums, sowie der Bearbeitungsdauer. Bei einem normalen Antrag beträgt die Gebühr 35€, der im Normalfall innerhalb von zehn Kalendertagen bearbeitet wird. Jedoch weist die russische Botschaft hin, dass sich diese Bearbeitung in Ausnahmefällen bei genauerer Prüfung auf bis zu 30 Tage verlängern kann. Im Expressverfahren, bei dem die Bearbeitung innerhalb von drei Arbeitstagen stattfindet, liegt die Gebühr bei €70.
Privat- und Geschäftsvisa für einen Aufenthalt, der 90 Tage überschreitet, kosten den Antragssteller unabhängig von der Bearbeitungsdauer €60. Diese Preise gelten für Bürger der Schengen-Staaten und können für Drittstaatler erheblich abweichen.
Einfache, zweifache oder mehrfache Einreise
Je nach Planung der Reise und des Aufenthaltes kann man ein Visum zur einfachen, mehrfachen oder vielfachen Einreise beantragen. Dabei hat dies keinen Einfluss auf die Gebührenstaffelung.
Gebührenfrei nur in Ausnahmefällen
Enge Angehörige von russischen Staatsbürgern, dass heißt Eltern, Ehepartner, Kinder und Großeltern, müssen keinerlei Gebühr entrichten. Gleiches gilt für Einreisende zu Studienzwecken, ob nun im Schüleraustausch oder beim Auslandssemester. Behinderte und Begleitpersonen reisen ebenso umsonst ein. Weitere unter dem Stichwort „humanitäre Fälle“ zusammengefasste, wie beispielsweise Sterbefälle von Verwandten oder Einreisen zum Zwecke medizinischer Behandlungen, sind ebenso umsonst.
Wie und wo beantrage ich mein Visum?
Beantragung via Botschaft / Konsulat
Der klassische Weg ein Visum zu erhalten ist die Beantragung über ein Konsulat oder die russische Botschaft Unter den Linden in der Bundeshauptstadt Berlin. Leider nehmen die russischen Vertretungen hierzulande seit einer Weile keine postalischen Anträge mehr an und warnen auf der Webseite der Berliner Botschaft der Russischen Föderation, dass diese unbearbeitet zurückgesendet würden. Deshalb muss man darüber hinaus, wenn man diesen Weg wählt, in den Konsulaten und der Botschaft oftmals mit langen Wartezeiten in überfüllten Wartezimmern rechnen.
Zudem müssen die Termine zum Teil Wochen vorher vereinbart werden und wenn man Pech hat, muss man wegen Überfüllung mehrmals kommen. Zweifelsohne ist der Weg über die offiziellen Konsulate der günstigste, da nur die eigentliche Konsulargebühr anfällt und keine weiteren Zuschläge von privaten Anbietern dazu kommen, dennoch ist dieser Weg sicherlich auch der müßigste und mit dem größten Zeitaufwand verbundene.
Die Online-Präsenzen der russischen Konsulate und Botschaften verweisen derweil selbst auf die Möglichkeit die Dienste der mit ihnen kooperierenden, privat betriebenen, aber auch profitorientierten Visa-Zentren zu nutzen. Diese akzeptieren auch postalische Anträge. Zum Teil wird man von den Webseiten der Konsulate in Deutschland unvermittelt und ohne Warnung auf die Seiten der privatwirtschaftlich betriebenen Visa-Zentren weitergeleitet, was den Eindruck erweckt, man müsse die Beantragung über diese abwickeln. Jedoch bieten weiterhin alle Konsulate die klassische Option, das Visum selbst zu beantragen, an. Bei folgenden Vertretungen in Deutschland, der Schweiz und Österreich lassen sich Visa beantragen.
Adressen der russischen Vertretungen in Deutschland
Botschaft der Russischen Föderation in Berlin
Adresse: Behrenstraße 66,
10117 Berlin
Konsularbezirk: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-VorpommernE-Mail: infokonsulat@russische-botschaft.de und infokonsulatberlin@gmail.com
Bearbeitungszeiten der russischen Botschaft Berlin (nach vorheriger Terminvereinbarung)
Montag bis Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr (außer an russischen staatlichen Feiertagen)
Von 9.30 bis 12.30 Uhr – Annahme der Visaunterlagen,
Von 12.30 bis 13.00 Uhr – Ausgabe der fertigen Unterlagen.
Generalkonsulat in Bonn
Adresse: Waldstraße 42
53177 Bonn
Konsularbezirk (zuständig für): Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Bearbeitungszeiten Konsulat Bonn
Montag bis Freitag von 8.30 bis 13.30 (außer russischen gesetzlichen Feiertagen).
Der Zutritt zum Empfangsaal erfolgt bis 12.30 Uhr
Die Visa-Anträge werden von 8.30 bis 11.30 Uhr angenommen.
Von 12.30 bis 13.30 Uhr werden nur bearbeitete Visa ausgehändigt.
Generalkonsulat in Frankfurt am Main
Adresse: Eschenheimer Anlage 33/34
60318 Frankfurt am Main
Konsularbezirk: Baden-Württemberg, Hessen
Bearbeitungszeiten Konsulat Frankfurt
Montag – Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr mit vorher abgemachtem Termin (ausgenommen sind russische staatliche Feiertage)
Der Einlass in die Räumlichkeiten der Konsularabteilung nur bis 12:30.
Generalkonsulat in Hamburg
Adresse: Am Feenteich 20
22085 Hamburg
Konsularbezirk: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Bearbeitungszeiten Konsulat Hamburg
Nur nach vorheriger Abmachung eines Termins an Werktagen zwischen 9:00 und 18:00 Uhr
Generalkonsulat in Leipzig
Adresse: Turmgutstraße 1
04155 Leipzig
Konsularbezirk: Sachsen, Thüringen
Bearbeitungszeiten Konsulat Leipzig
Beantragung nur online unter Angabe des Standorts Leipzig
Abholung der bearbeiteten Pässe werktags zwischen 8:30 und 12:30 Uhr
Generalkonsulat in München
Adresse: Maria-Theresia-Straße 17
81675 München
Konsularbezirk: BayernBearbeitungszeiten Konsulat München
Anträge auf ein Visum können beim Generalkonsulat München nur bei vorheriger online erfolgter Anmeldung im Terminvergabe-System gemacht werden -> unter folgendem Link.
Adressen der russischen Auslandsvertretungen in der Schweiz
Generalkonsulat in Genf
Adresse: Rue Schaub 24, 1202 Genève
Telefon: +41 22 734 90 83,Fax: +41 22 740 34 70
E-Mail: consulat.russie@bluewin.ch
Botschaft der Russischen Föderation in Bern
Adresse: Brunnadernrain 37, 3006 Bern
Telefon: +41 31 351 05 66,Fax: +41 31 352 55 95
E-Mail: rusbotschaft@bluewin.ch
Webseite: http://www.switzerland.mid.ru
Adressen der russischen Auslandsvertretungen in Österreich
Generalkonsulat in Salzburg
Adresse: Bürglsteinstraße 2, 5020 Salzburg
Telefon: +43 662 62 41 84.
E-Mail ruskonsul.salzburg@mid.ru
Fax +43 662 62 17 43
Botschaft der Russischen Föderation in Wien
Adresse: Reisnerstraße 45-47, 1030 Wien
Telefon: (+43 662) 62 41 84.
E-Mail ruskonsul.salzburg@mid.ru
Fax: +43 662 62 17 43
Beantragung über die mit der Botschaft / den Konsulaten kooperierenden Visa-Zentren
Die postalische Bearbeitung wurde seitens der russischen Botschaften und Konsulate in Deutschland und in vielen weiteren Ländern an sogenannten Visa-Zentren ausgelagert, die seit 2017 von einer Firma namens VFS Global betrieben werden. Diese offiziellen Partner-Unternehmen der russischen Auslandsvertretungen sind privat organisiert, arbeiten aber offiziell mit den russischen Institutionen zusammen, die auch auf ihren Online-Präsenzen aktiv für die dortige Beantragung werben.
An sechs Standorten in Deutschland, sowie den beiden Büros in Österreich und den beiden in der Schweiz kann man so persönlich oder postalisch sein Visum beantragen. Anders als die klassischen Konsulate und Botschaften haben diese Visa-Zentren deutlich angenehmere Öffnungszeiten und arbeiten kundenfreundlicher, verlangen aber auch einen Zuschlag von €27 zum klassischen Antrag, der bereits mit einer Gebühr von mindestens 35€ verbunden ist.
Während beispielsweise die konsularische Abteilung der russischen Botschaft in Berlin unter der Woche nur täglich vier Stunden lang Anträge annimmt und 30 Minuten lang fertige Visa austeilt, hat das Visa-Zentrum weitaus längere Sprechzeiten und auch Termine sind einfacher zu erhalten.
Russische Visa-Zentren in Deutschland
Russisches Visa-Zentrum in Berlin
Charlottenstrase 62, 1.OG, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 221 95 753
E-Mail: info.rusberlin@vfshelpline.comAntragsabgabe:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr – außer an Feiertagen.Passabholung:
Montag bis Freitag von 15:00 bis 17:00 Uhr – außer an Feiertagen.
Russisches Visa-Zentrum in Bonn
Burgstrasse 54, 1.OG, 53177 Bonn
Telefon: +49 (0)228-28609520
E-Mail: info.rusbonn@vfshelpline.comAntragsabgabe:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr – außer an Feiertagen.Passabholung:
Montag bis Freitag von 15:00 bis 17:00 Uhr – außer an Feiertagen.
Russisches Visa-Zentrum in Frankfurt am Main
Schumannstrasse 27 EG, 60325 Frankfurt
Telefon: +49 069-20171836
E-Mail: info.rusfrankfurt@vfshelpline.comAntragsabgabe:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr – außer an Feiertagen.Passabholung:
Montag bis Freitag von 15:00 bis 17:00 Uhr – außer an Feiertagen.
Russisches Visa-Zentrum in Hamburg
Erdgeschoss, Kanalstrasse 14a , 22085 Hamburg
Telefon: +49 (0)40-22608958
E-Mail: info.rushamburg@vfshelpline.comAntragsabgabe:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr – außer an Feiertagen.Passabholung:
Montag bis Freitag von 15:00 bis 17:00 Uhr – außer an Feiertagen.
Russisches Visa-Zentrum in Leipzig
Lutzowstrasse 11, 3.OG, 04155 Leipzig
Telefon: +49 (0)341-25077069
E-Mail: info.leipzig@vfshelpline.comAntragsabgabe:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr – außer an Feiertagen.Passabholung:
Montag bis Freitag von 15:00 bis 17:00 Uhr – außer an Feiertagen.
Russisches Visa-Zentrum in München
Unsöldstrasse 2 EG, 80538 München
Telefon: +49 (0) 89-12189214
E-Mail: info.rusmunich@vfshelpline.comAntragsabgabe:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr – außer an Feiertagen.Passabholung
Montag bis Freitag von 15:00 bis 17:00 Uhr – außer an Feiertagen.
Russische Visa-Zentren in Österreich
Russisches Visa-Zentrum in Wien
Neulinggasse 29, Stiege 2, 1030 Wien
Telefon: +43720228426
E-Mail: info.rusvienna@vfshelpline.comAntragsabgabe
Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr – außer an Feiertagen.
Passabholung
Montag bis Freitag von 15:00 bis 17:00 Uhr – außer an Feiertagen.
Russisches Visa-Zentrum in Salzburg
Eberhard Fuggerstraße 2a, 5020 Salzburg
Telefon: +43720228426
E-Mail: info.russalzburg@vfshelpline.comAntragsabgabe
Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr – außer an Feiertagen.
Passabholung
Montag bis Freitag von 15:00 bis 17:00 Uhr – außer an Feiertagen.
Russische Visa-Zentren in der Schweiz
Russisches Visa-Zentrum in Bern
Bolligenstraße 54, 3006 Bern
Telefon: +41 31 528 11 06
E-Mail: info.russiageneva@vfshelpline.comAntragsabgabe
Montag bis Freitag von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 15:00 Uhr – außer an Feiertagen.
Passabholung
Montag bis Freitag von 15:00 bis 17:00 Uhr – außer an Feiertagen.
Russisches Visa-Zentrum in Genf
Charles-Giron 1, 1203 Genf
Telefon: +41 22 518 70 55
E-Mail: info.russiabern@vfshelpline.comAntragsabgabe
Montag bis Freitag von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 15:00 Uhr – außer an Feiertagen.
Passabholung
Montag bis Freitag von 15:00 bis 17:00 Uhr – außer an Feiertagen.
Beantragung über eine Agentur
Neben den offiziell mit den russischen Auslandsvertretungen kooperierenden Visa-Zentren gibt es eine Reihe von privat agierenden Agenturen, unabhängig von den russischen Behörden, die dann beispielsweise auch Visa für China und Indien organisieren. Diese unterscheiden sich erheblich in Sachen Preis, Service und sonstiger Leistungen. Mit etlichen Zuschlägen und Service-Dienstleistungen kann der Preis für ein Visum dabei durchaus weit in den dreistelligen Euro-Bereich hochschießen.
Während man beispielsweise über die offiziellen Kanäle der Visa-Zentren im Regelfall €62 für die Konsulagebühr und den Service-Aufschlag entrichten muss, verlangt die offiziell mit der Lufthansa kooperierende Agentur mindestens 100€ ohne dabei irgendeinen Mehrwert zu bieten. Für ein sogenanntes Blitzvisum, muss man bis zu €250 berappen.
Deshalb gilt es die Anbieter genauestens unter die Lupe zu nehmen, unter den verschiedenen Agenturen zu vergleichen und sowohl schwarzen Schafen, als auch überteuerten Diensleistern nicht auf den Leim zu gehen.
Zu beachtende Regelung bei und nach erfolgter Einreise
Auch bei der Einreise selbst, sowie später vor Ort in Russland gilt es noch einige Fallstricke zu beachten, die einem als Touristen unangenehm werden eventuell teuer zu stehen kommen könnten.
Aufenthaltdsdauer
Schon bei der Beantragung des Visums sollte die Aufenthaltsdauer genau beachtet werden, das Visum entsprechend beantragt und eventuell mit einem Puffer gerechnet werden. Denn die russischen Behörden achten bei der Ein- und Ausreise genau auf die Einhaltung der erlaubten Aufenthaltsdauer.
Wer beispielsweise mit dem Nachtzug oder Nachtbus aus Moskau oder Petersburg in das Baltikum nach Riga oder Vilnius reist, kommt zum Teil erst nach Mitternacht an der eigentlichen Grenze an und hat – sollte das Visum nur bis zum eigentlichen Abreisetag gebucht worden sein – damit das Gesetz gebrochen. Solche Fälle sind keinerlei Seltenheit und dadurch kann es neben erheblichen Geldstrafen und Einreisesperren bis zu fünf Jahren zu erheblichen weiteren Kosten und Verzögerungen bei der Rückreise kommen.
Deshalb lohnt es sich mit einigen Tagen Puffer zu planen – im Regelfall kostet das Visum dadurch nicht mehr und ist auch nicht schwerer zu erhalten.
Ausweispflicht
In Russland gilt jederzeit die Ausweispflicht. Man ist als ausländischer Staatsbürger verpflichtet seinen Reisepass samt Visum stets mit sich zu führen. Sicherheitshalber sollte man Kopien im Hotel aufzubewahren, um im Fall eines Diebstahls oder sonstigen Verlusts bei den deutschen Konsularbehörden Ersatz beschaffen zu können.
Migrationskarte
Bei der Einreise auf russisches Territorium erhält jeder Reisende eine Migrationskarte, die es unbedingt aufzubewahren gilt, um weitere Komplikationen bei der Ausreise zu vermeiden. Diese muss genauso wie der Ausweis ständig mitgeführt werden – im Falle eines Verlustes lässt sich ein Ersatz über eine lokale Vertretung des Innenministeriums beziehen, was jedoch auch mit Zeitaufwand und unnötiger Warterei verbunden ist.
Meldepflicht
Darüber hinaus gilt in Russland generell eine Meldepflicht – diese betrifft Touristen und andere ausländische Russland-Reisende bei einem Aufenthalt, der länger als sieben Werktage ist. Sollte man an einem bestimmten Ort, beispielsweise Moskau, länger als sieben Werktage sein, muss die Meldung zwingend dort erfolgen. Bei einer Rundreise von mehr als sieben Tagen kann die Registrierung an einem beliebigen Ort erfolgen. Im Zweifel kann und sollte dies über das Hotel geschehen, das einen schließlich auch wieder abmeldet – aber der Reisende selbst kann über ein Büro des Föderalen Migrationsdienstes, oder bei einem Postamt diese Meldung auch selbst vollziehen, um sicherzugehen.
Erfolgt diese Meldung nicht, kann es zu Komplikationen bei der Ausreise, Strafen und Einreisesperren von bis zu fünf Jahren führen.
Sonderfall Einreise über Weißrussland
Zwischen den befreundeten Staaten Russland und Weißrussland findet im Regelfall keine Grenzkontrolle statt, da zwischen beiden Ländern Personenfreizügigkeit herrscht. Vergleichbar mit den Ländern der Schengen-Staaten muss ein nach Russland reisender Weißrusse keinen Pass vorzeigen und andersherum gilt das selbe. Jedoch müssen sich über Weißrussland nach Russland einreisende Drittstaatler zwangsläufig einer Kontrolle unterziehen.
Selbst für den Fall, dass beim Einreisenden ein gültiges Russland-Visum vorhanden ist, käme eine Einreise über die offene Grenze zwischen Russland und Weißrussland einer illegalen Einreise und damit einer Straftat gleich. Diese würde empfindliche Strafen und eine bis zu fünf Jahre dauernde Einreisesperre nach sich ziehen. Deshalb muss eine Einreise nach Russland über Weißrussland zwangsläufig über die wenigen für den internationalen Verkehr freigegebenen Grenzübergangsstellen, oder gleich mit dem Flugzeug erfolgen.
1 comment
es wird immer wieder von der sogenannten “Russlandfreundlichkeit” gesprochen.
Wir waren in Kaliningrad/selenigorsk sowie in Kingisepp und Pskov. Die Menschen , außer den Geschäftsleuten, waren alles andere als freundlich und gegenüber.
Wir haben trotzdem vor, wieder nach Russland zu reisen.l